§ 8 Abs 2 MRG; § 8 Abs 3 MRG
Der OGH nimmt zur Duldungspflicht des Mieters im Fall der Generalsanierung des Bestandobjekts und zum Entschädigungsanspruch bei unverhältnismäßiger Verzögerung der Bauarbeiten Stellung.
OGH, 21.03.2006, 5 Ob 218/05b
§ 8 Abs 2 MRG; § 8 Abs 3 MRG
Der OGH nimmt zur Duldungspflicht des Mieters im Fall der Generalsanierung des Bestandobjekts und zum Entschädigungsanspruch bei unverhältnismäßiger Verzögerung der Bauarbeiten Stellung.
OGH, 21.03.2006, 5 Ob 218/05b