§ 37 MRG; § 39 MRG; § 40 MRG; § 168 ZPO
Der OGH beschreibt die Rechtswirkungen einer Ruhensvereinbarung, die nur einen Antragsteil umfasst und spricht sich gegen die Zulässigkeit der Antragserweiterung im Gerichtsverfahren aus.
OGH, 04.10.2005, 5 Ob 126/05y