§ 12a Abs 3 MRG
Rainer beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des § 12a Abs 3 MRG und nimm Bezug auf einschlägige Entscheidungen des OGH, in der dieser ua erläuterte, welche Änderungen einen "Machtwechsel" bei einer Aktiengesellschaft begründen, der eine Erhöhung des Bestandszinses rechtfertigt.