§ 1096 ABGB; § 1298 ABGB
Der OGH beschreibt die Sorgfaltspflichten der Vermieter zur Verhinderung von Wasserschäden am Mietgegenstand und erläutert, dass den Vermieter die Beweislast bezüglich der Unvorhersehbarkeit eines Wasserrohrbruchs trifft.
OGH, 20.12.2005, 5 Ob 92/05y