§ 1 oö InteressenbeiträgeG; § 2 oö BautechnikG
Die Verbauung einer Garage hat den Wegfall des Status als eigenständiges Bauwerk zur Folge; die Fläche der Garage ist daher bei Bestimmung der Wasser- und Kanalanschlussgebühren zu berücksichtigen.
§ 1 oö InteressenbeiträgeG; § 2 oö BautechnikG
Die Verbauung einer Garage hat den Wegfall des Status als eigenständiges Bauwerk zur Folge; die Fläche der Garage ist daher bei Bestimmung der Wasser- und Kanalanschlussgebühren zu berücksichtigen.