§ 16 Abs 2 Z 1 WEG; § 16 Abs 2 Z 2 WEG
Wirtschaftliche Kriterien, wie zB die Geltendmachung einer Unvermietbarkeit, können ein wichtiges Interesse an der Umgestaltung des Wohnungseigentumsobjekts begründen.
OGH 29.08.2006, 5 Ob 101/06y
§ 16 Abs 2 Z 1 WEG; § 16 Abs 2 Z 2 WEG
Wirtschaftliche Kriterien, wie zB die Geltendmachung einer Unvermietbarkeit, können ein wichtiges Interesse an der Umgestaltung des Wohnungseigentumsobjekts begründen.
OGH 29.08.2006, 5 Ob 101/06y