Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Bezug auf die WRN 2006 und geben eine Übersicht über die Neuerungen, die im Bereich der Zeitmietverträge und im mietrechtlichen Kündigungsrecht vorgenommen wurden. In diesem Zusammenhang beschreiben sie die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine vorzeitige, außergerichtliche oder gerichtliche Kündigung und setzen sich kritisch mit der Bestimmung des § 29 Abs 3 lit b MRG auseinander, die im Fall der Versäumung von Endterminen eine stillschweigende Vertragsverlängerung vorsieht. Schließlich nehmen die Verfasser auch zum Verhältnis zwischen § 33 MRG und § 562 ZPO Stellung.