§ 2 Abs 3 MRG
Die Umgehungsabsicht des § 2 Abs 3 MRG kann auch erst nach Abschluss des Hauptmietvertrages begründet werden, muss aber im Abschlusszeitpunkt des Untermietvertrages bestehen und hat keinen Einfluss auf die Rechtsposition des Untermieters.
OGH 27.06.2006, 5 Ob 140/06h