§ 7 Abs 1 EStG 1988; § 8 Abs 4 EStG 1988; 3 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG 1988
Der VwGH nimmt zur Abschreibung eines der Vermietung und Verpachtung zweckgewidmeten Gebäudes Stellung und konkretisiert die Beweislastverteilung bezüglich der Geltendmachung einer kürzeren Nutzungsdauer.