§ 16 Abs 2 WEG 2002
Ein geplanter Umbau eines im Rahmen einer Benützungsübereinkunft überlassenen Holzschuppens in einen zweiten Autostellplatz ist unter § 16 Abs 2 WEG zu subsumieren, entspricht aber weder der Verkehrsüblichkeit noch erfüllt er ein wichtiges Interesse..