§ 79 GewO 1994; § 16 WEG 2002
Der Autor nimmt eine Entscheidung des VwGH, in dem dieser erneut bekräftige, dass allfällige zivilrechtliche Hindernisse (im konkreten Fall das Einwilligungserfordernis der Wohnungseigentümer) an der Rechtmäßigkeit einer dem Besitzer einer Betriebsanlage auferlegten Auflage nichts ändert, zum Anlass, um das Spannungsfeld zwischen den Pflichten von Gewerbetreibenden und den Rechtsbefugnissen von Wohnungseigentümern zu beleuchten.