§ 37 Abs 3 Z 19 MRG idF vor WohnAußStrBeglG; § 1295 Abs 2 ABGB
Der OGH erörtert, dass Verfahrenskosten nicht im Wege des Schadenersatzrechts eingefordert werden können, wenn bereits eine rechtskräftige Kostenentscheidung (in concreto: des Außerstreitgerichts) vorliegt.