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Entscheidung - OGH 08.03.2005, 10 Ob 6/05p

Wohn- und Mietrechtimmolex 2005/80immolex 2005, 214 - 215 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§ 37 Abs 3 Z 19 MRG idF vor WohnAußStrBeglG; § 1295 Abs 2 ABGB

Der OGH erörtert, dass Verfahrenskosten nicht im Wege des Schadenersatzrechts eingefordert werden können, wenn bereits eine rechtskräftige Kostenentscheidung (in concreto: des Außerstreitgerichts) vorliegt.

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