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Entscheidung - OGH 11.01.2005, 5 Ob 159/04z

Wohn- und Mietrechtimmolex 2005/84immolex 2005, 218 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§ 922 ABGB; § 23 Abs 3 Z4 WEG 1975; § 37 Abs 4 WEG 2002

Der OGH erörtert, dass die Anwendbarkeit des WEG nicht vom Verbraucherstatus des Wohnungseigentumserwerbers abhängt. Weiters legt er dar, dass die Begutachtung des Bauzustands nach § 23 Abs 3 Z 4 WEG 1975 (§ 37 Abs 4 WEG 2002) als "bedungene Eigenschaft" nach § 922 ABGB zum verbindlichen Vertragsgegenstand des Kaufvertrags gemacht werden kann.

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