§ 7 EStG
Der VwGH führt aus, dass die Abschreibung von Beschaffungs- oder Produktionskosten abnutzbarer Anlagegüter nicht von der Führung einer Anlagendatei abhängt, sondern allenfalls im Weg der Schätzung erfolgen kann. Weiters legt er dar, dass die Berücksichtigung von Betriebsausgaben keine steuerliche Privilegierung darstellt.