§ 9 MRG
Der OGH nimmt zur Beurteilung der Verkehrsüblichkeit von Umgestaltungen des Mietobjekts Stellung und erläutert, dass eine Erweiterung des vertraglich bedungenen Bestandsrechts nicht durchgesetzt werden kann.
OGH 25.01.2005, 5 Ob 310/04f
§ 9 MRG
Der OGH nimmt zur Beurteilung der Verkehrsüblichkeit von Umgestaltungen des Mietobjekts Stellung und erläutert, dass eine Erweiterung des vertraglich bedungenen Bestandsrechts nicht durchgesetzt werden kann.
OGH 25.01.2005, 5 Ob 310/04f