§ 16 ESTG 1988; § 20 EstG 1988; § 34 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob ein Vorstandsmitglied einer AG die Aufwendungen für ein im Wohnbereich befindliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen kann. Weiters erläutert er, ob die Kosten für eine außerhalb des Wohnsitzorts stattfindende Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung qualifiziert werden können.