§ 331 EO
Ein bloßes Gebrauchsrecht kann nicht gepfändet werden. Ist die Unpfändbarkeit bereits im Exekutionsantrag ersichtlich, muss eine Antragsabweisung, ansonsten eine Verfahrenseinstellung erfolgen.
OGH 21.07.2004, 3 Ob 88/04v
§ 331 EO
Ein bloßes Gebrauchsrecht kann nicht gepfändet werden. Ist die Unpfändbarkeit bereits im Exekutionsantrag ersichtlich, muss eine Antragsabweisung, ansonsten eine Verfahrenseinstellung erfolgen.
OGH 21.07.2004, 3 Ob 88/04v