§ 18 MRG; § 18a MRG; § 1435 ABGB; § 269 ZPO
Der Hauptmieter ist bei nachträglicher Abweisung oder Zurückziehung des bereits genehmigten Antrags auf Anhebung des Hauptmietzinses berechtigt, die kondiktionsrechtliche Rückerstattung bereits geleisteter Beträge zu verlangen.