§ 4 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955; 3 4 Abs 2 lit b GrEStG 1955
Der VwGH nimmt zur Bemessung der Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte Stellung und erläutert, ob Keller- und Dachbodenräumlichkeiten in die Bemessung einzubeziehen sind. Weiters behandelt er die Frage der nachträglichen Kontrolle bezüglich der Voraussetzungen für die Entlastung von der Grunderwerbsteuerpflicht.