§ 30 WEG 2002; § 38 Abs 1 Z 4 WEG 2002
Der OGH nimmt zu den Gewährleistungsrechten des Wohnungseigentümers bei Schäden an allgemeinen Gebäudeteilen Stellung und beschreibt die Vorgangsweise im Fall der Untätigkeit der Eigentümermehrheit.
OGH 28.09.2004, 5 Ob 200/04d