§ 828 ABGB
Eine gerichtliche Benützungsregelung bildet keinen tauglichen Ersatz für die fehlende Zustimmung eines Miteigentümers zu einer Substanzänderung beim Miteigentumsobjekt.
OGH 18.03.2004, 1 Ob 47/04p
§ 828 ABGB
Eine gerichtliche Benützungsregelung bildet keinen tauglichen Ersatz für die fehlende Zustimmung eines Miteigentümers zu einer Substanzänderung beim Miteigentumsobjekt.
OGH 18.03.2004, 1 Ob 47/04p