§ 24 Abs 1 MRG
Der OGH beschreibt die Charakteristika einer Gemeinschaftsanlage und nimmt Stellung zu deren einseitigen Abänderbarkeit durch den Vermieter.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 284/05g
§ 24 Abs 1 MRG
Der OGH beschreibt die Charakteristika einer Gemeinschaftsanlage und nimmt Stellung zu deren einseitigen Abänderbarkeit durch den Vermieter.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 284/05g