§ 2 Abs 3 WEG; § 56 Abs 1 WEG 2002
Der OGH erläutert, dass seit Inkrafttreten des WEG 2002 eine Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum an Autostellplätzen nicht mehr möglich ist und nimmt zur Übertragbarkeit bereits bestehenden Zubehör-Wohnungseigentums Stellung.