§ 24 Abs 6 WEG 2002; § 29 Abs 1 WEG 2002
Fehler bei der Stimmzählung bzw -zuordnung können nur binnen eines Monats ab Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten werden.
OGH 30.08.2005, 5 Ob 183/05f
§ 24 Abs 6 WEG 2002; § 29 Abs 1 WEG 2002
Fehler bei der Stimmzählung bzw -zuordnung können nur binnen eines Monats ab Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten werden.
OGH 30.08.2005, 5 Ob 183/05f