§ 30 Abs 2 WEG; § 24 Abs 6 WEG; § 25 Abs 1 WEG
Der OGH beschreibt den Anwendungsbereich und telos der "Dominatorbestimmung" § 30 Abs 2 WEG und prüft, ob die Frist für die Einberufung einer Eigentümerversammlung prolongiert werden kann.
OGH 30.08.2005, 5 Ob 138/05p