§ 418 ABGB; § 916 ABGB
Der OGH nimmt zu den Voraussetzungen für einen originären Eigentumserwerb durch Bauführung Stellung und legt dar, dass eine Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte nicht als Vereitelung der Liegenschaftsüberlassung durch den Grundstückseigentümer qualifiziert werden kann.