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Übernahme des Rampenverkaufs von Getränken durch die Bekl für den Kl gegen Überlassung der Nutzung von Garagen

Zivilrechtimmolex 2004/127immolex 2004, 248 Heft 9 v. 1.9.2004

§ 1090 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Einordnung einer als Gegenleistung für einen Rampenverkauf vereinbarten Garagenbenützung als Bestandvertrag.

OGH 18.03.2004, 2 Ob 175/02b

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