§ 16 Abs 1 EStG 1988
Die Entscheidung befasst sich mit der Identität des Wohnsitzes mit der Arbeitstätte, und der Einordnung der Fahrten des Dienstnehmers zu weiteren Arbeitsstätten mit einem ihm überlassenen Dienstfahrzeug.
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Die Entscheidung befasst sich mit der Identität des Wohnsitzes mit der Arbeitstätte, und der Einordnung der Fahrten des Dienstnehmers zu weiteren Arbeitsstätten mit einem ihm überlassenen Dienstfahrzeug.