§ 30 Abs 1 MRG; § 33 Abs 1 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Erfordernis der individualisierbaren Angabe des geltend gemachten Kündigungsgrundes, und der Nichtverwirklichung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 1 MRG bei nur teilweiser Weitergabe eines Geschäftslokals.