§ 16 Abs 2 WEG 2002; § 523 ABGB; § 506 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen der Wohnungseigentümer bei eigenmächtigen Änderungen des WE-Objekts durch einen anderen Wohnungseigentümer.
OGH 20.01.2004, 5 Ob 306/03x
§ 16 Abs 2 WEG 2002; § 523 ABGB; § 506 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen der Wohnungseigentümer bei eigenmächtigen Änderungen des WE-Objekts durch einen anderen Wohnungseigentümer.
OGH 20.01.2004, 5 Ob 306/03x