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Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe (hier: Klosterneuburg) bei erstmaliger Bauführung Vermutung des rechtmäßigen Bestandes einer Baulichkeit

Wohn- und Mietrechtimmolex 2004/99immolex 2004, 156 - 158 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 14 NÖ BauO 1976; § 38 NÖ BauO 1996

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Qualifizierung als erstmalige Errichtung des Hauses nach der NÖ BauO, welche zur Vorschreibung der Aufschließungsabgabe führt.

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