§ 364 Abs 2 ABGB; § 1096 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen unter denen eine Lärmbelästigung als Störung des bedungenen Gebrauchs zu qualifizieren ist, und dem Vermieter zu Abhilfemaßnahmen verpflichtet.
OGH 16.12.2003, 10 Ob 38/03s