Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren.
OGH 26.08.20033, 5 Ob 143/03w
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 3 MRG; § 235 Abs 5 ZPO
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren.
OGH 26.08.20033, 5 Ob 143/03w
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 3 MRG; § 235 Abs 5 ZPO