§ 30 Abs 2 Z 4 MRG
Die Entscheidung legt fest, dass allein aus der Gestattung der Untervermietung durch den Vermieter, nicht auch die Befugnis zur Ziehung eines unverhältnismäßig hohen Vorteils aus diesem Untermietverhältnis besteht.
OGH 16.09.2003, 10 Ob 31/03m