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Wirksamkeit einer vor dem 01.07.2002 konkludent geschlossenen Benützungsvereinbarung - wichtiger Kündigungsgrund

Wohn- und Mietrechtimmolex 2004/55immolex 2004, 84 - 85 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 17 Abs 2 WEG 2002

Die Entscheidung befasst sich mit der Schließung von Benützungsvereinbarungen, und mit wichtigen Kündigungsgründen.

OGH 07.10.2003, 5 Ob 106/03d

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