§ 833 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang des Gebrauchsrechts der Teilhaber einer Miteigentumsgemeinschaft an einer Wohnung.
OGH 08.07.2004, 6 Ob 119/04z
§ 833 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang des Gebrauchsrechts der Teilhaber einer Miteigentumsgemeinschaft an einer Wohnung.
OGH 08.07.2004, 6 Ob 119/04z