§ 27 WEG 2002; § 49 Abs 2 GBG; § 57 Abs 1 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit der Löschung der Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 und der Anmerkung der Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren, aus Anlass der auf den Zeitpunkt der Überreichung des Eintragungsgesuches zurückwirkenden Rechtfertigung des vorgemerkten Eigentumsübergangs.