§ 1416 ABGB; § 30 Abs 2 Z 1 MRG
Der Leitsatz befasst sich mit den Vorgangsweisen für die Festlegung der Reihenfolge der Tilgung, im Falle mehrerer Schuldposten, wenn zwischen Schuldner und Gläubiger keine Vereinbarung darüber besteht.
OGH 18.08.2004, 4 Ob 101/04p