§ 17 Abs 1 Z 1 WEG 1975; § 20 Abs 3 WEG 2002; § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002
Die Entscheidung befasst sich mit der Überprüfungskompetenz des Außerstreitrichters hinsichtlich der Richtigkeit der Rechnungslegung eines Liegenschaftsverwalters für die Eigentümergemeinschaft.