Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Frage der Heilung der nichtigen WE-Begründung an Stellplätzen aus zivilrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 WEG 1975; § 5 Abs 2 WEG 2002; § 9 Abs 2 Z 1 WEG; § 56 Abs 2 und 6 WEG