§ 56 Abs 3 GBG; § 94 Abs 1 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen Eintragungen im Rang der angemerkten Rangordnung nach Konkurseröffnung des Liegenschaftseigentümers bewilligt werden dürfen.
OGH 03.12.2002, 5 Ob 217/02a