§ 1109 ABGB; § 1111 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass, ohne vertragliche Vereinbarung, der Vermieter, nach Rückstellung des Bestandobjektes durch den Bestandnehmer, nicht zur Verweigerung der Übernahme berechtigt ist.
OGH 16.07.2002, 4 Ob 147/02z
§ 1109 ABGB; § 1111 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass, ohne vertragliche Vereinbarung, der Vermieter, nach Rückstellung des Bestandobjektes durch den Bestandnehmer, nicht zur Verweigerung der Übernahme berechtigt ist.
OGH 16.07.2002, 4 Ob 147/02z