§ 1096 Abs 1 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass die Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der am Bestandobjekt vorbeiführenden Bundesstraße zum "allgemeinen Lebensrisiko" eines Mieters gehört.
OGH 11.06.2002, 1 Ob 89/02y
§ 1096 Abs 1 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass die Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der am Bestandobjekt vorbeiführenden Bundesstraße zum "allgemeinen Lebensrisiko" eines Mieters gehört.
OGH 11.06.2002, 1 Ob 89/02y