Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht, wann vom Verwalter die Kosten eines wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens aus dem Titel des Schadenersatzes zu ersetzen sind.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG; § 20 Abs 1 WEG; § 24 Abs 5 und 6 WEG; § 29 Abs 1 WEG; § 32 WEG; § 1299 ABGB; § 1311 ABGB; § 1 Abs 1 AHG