§ 2 Abs 1 MRG; § 27 Abs 1 Z 1 MRG; § 447 ABGB; § 879 Abs 1 ABGB; § 1369 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit einer Barablöse, und mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsnachfolger an eine derartige Nebenabrede gebunden ist.