§ 20 Abs 1 EStG 1988
Die Entscheidung befasst sich mit der steuerlichen Unbeachtlichkeit von Unterhaltsleistungen, deren äußeres Erscheinungsbild dem von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechen.
§ 20 Abs 1 EStG 1988
Die Entscheidung befasst sich mit der steuerlichen Unbeachtlichkeit von Unterhaltsleistungen, deren äußeres Erscheinungsbild dem von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechen.