§ 914 ABGB; § 1098 ABGB; § 405 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des Rechts des Vermieters dem Mieter die Benützung eines vor seinem Haus gelegenen öffentlichen Grundes zu untersagen, und mit den Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Teilzuspruchs.