§ 486 ABGB; § 32 Abs 1 lit b GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Bestellung mehrerer Dienstbarkeiten an einem Grundstück, mit der Einräumung von Mitbenützungsrechten, und mit den Voraussetzungen für die Einverleibung eines solchen zweiten Mitbenützungsrechts.