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Einseitige Aufhebung eines Fruchtgenussrechtes

Wohn- und Mietrechtimmolex 2003/192immolex 2003, 341 - 342 Heft 12 v. 1.12.2003

§ 529 ABGB; § 881 Abs 3 ABGB; § 938 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass bei Vorliegen einer gemischten Schenkung, die einseitige Aufhebung des Fruchtgenussrechtes (Wohnrechtes) durch den Übernehmer eine Ausgleichszahlung an den Übergeber voraussetzt.

OGH 19.03.2003, 7 Ob 287/02k

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