§ 509 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Auflösung eines dinglichen Wohnrechtes aus wichtigem Grund, in diesem Fall wegen wiederholter Zahlungsrückstände des Fruchtgenussberechtigten.
OGH 13.03.2002, 9 Ob 233/01g
§ 509 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Auflösung eines dinglichen Wohnrechtes aus wichtigem Grund, in diesem Fall wegen wiederholter Zahlungsrückstände des Fruchtgenussberechtigten.
OGH 13.03.2002, 9 Ob 233/01g